Was wir machen
Von der gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung bis zum kompletten Kühlzellenbau – für Anlagen aller Fabrikate.
Vier Bereiche, ein Ansprechpartner
Die meisten unserer Kunden fangen mit einer Reparatur an und bleiben wegen der Wartung. Deshalb sind diese vier Bereiche bei uns nicht getrennt: Wer die Anlage gebaut hat, findet den Fehler schneller – und wer sie regelmäßig sieht, kennt ihre Schwachstellen, bevor sie auffallen.
Wartung & Wartungsvertrag
Dichtheitsprüfung nach F-Gase-Verordnung, Anlagenbuch, Verflüssigerreinigung im Frühjahr, Eiswürfelbereiter alle drei Monate. Wartungskunden werden im Störungsfall vorgezogen.
Reparatur & Störungsdienst
Fehlersuche an Anlagen aller Fabrikate – erst messen, dann tauschen. Verdichter und Verflüssigungssätze bekommen wir in aller Regel über Nacht per Kurier.
Kühlzellenbau
Frischhalte-, Kühl- und Tiefkühlzellen im 100-mm-Raster. Aufmaß vor Ort, Planung, Montage und Kälteanlage aus einer Hand.
Sanierung & Kältemittel
R404A läuft aus, Neuware ist seit 2025 verboten. Wir planen die Umstellung, tauschen Türen und ertüchtigen Altanlagen – bevor der Betrieb steht.
Wie ein Auftrag bei uns abläuft
- Anruf oder Anfrage. Bei einer Störung ist der Anruf schneller. Für alles andere reicht das Formular – wir melden uns in aller Regel am nächsten Werktag.
- Termin vor Ort. Bei Neuanlagen ein Aufmaß, bei Bestandsanlagen eine Aufnahme: Kältemittel und Füllmenge, Zustand der Bauteile, Anlagenbuch, Prüffristen.
- Angebot. Mit den Positionen, die wir vor Ort gesehen haben – nicht mit Pauschalen aus dem Katalog.
- Ausführung. Derselbe Betrieb, der geplant hat, montiert und wartet auch. Kein Übergabepunkt, an dem Wissen verloren geht.
Auch an fremden Anlagen
Wir arbeiten an Anlagen aller Fabrikate, auch an solchen, die wir nicht gebaut haben. Für die Übernahme nehmen wir sie einmal vollständig auf. Was dabei manchmal zutage kommt, steht auf der Referenzseite – vergessene Schraderventile, falsch isolierte Saugleitungen, Kühlwannen, in denen die kalte Luft bergauf strömen müsste.
Was gesetzlich vorgeschrieben ist
Anlagen mit fluorierten Kältemitteln unterliegen der Prüfpflicht: je nach Füllmenge alle zwölf, sechs oder drei Monate, dazu ein Anlagenbuch, das fünf Jahre aufzubewahren ist. Prüfen darf das nur ein zertifizierter Betrieb. Die Fristen im Einzelnen stehen unter Wartung, die Rechtslage 2026 unter Wissen.