F-Gase, Kältemittel und Prüfpflichten
Was sich 2024 bis 2026 geändert hat – und was das für eine Anlage im Keller praktisch bedeutet.
Die Regeln haben sich geändert
Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 hat die alte Verordnung 517/2014 abgelöst; sie gilt seit dem 11. März 2024. In Deutschland setzt die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung sie um, in Kraft seit dem 17. April 2026.
Dichtheitsprüfung
Unverändert 12, 6 oder 3 Monate ab 5, 50 beziehungsweise 500 Tonnen CO₂-Äquivalent. Neu: Bei HFO-Kältemitteln zählt nicht mehr das CO₂-Äquivalent, sondern die Masse – Prüfpflicht ab 1 Kilogramm Füllmenge.
Anlagenbuch
Kältemittelart und -menge, Nachfüllungen, Rückgewinnung, Prüfergebnisse, Name und Zertifikatsnummer des ausführenden Betriebs. Fünf Jahre aufbewahren.
R404A und R507A
Seit dem 1. Januar 2025 darf an Anlagen mit einem GWP über 2.500 nur noch mit recyceltem Kältemittel gearbeitet werden. Neuware ist verboten. Ab 2030 fällt auch das recycelte Material weg. Wer heute eine R404A-Anlage betreibt, sollte die Umstellung planen, nicht abwarten – beim nächsten größeren Leck steht sonst der Betrieb.
Sachkunde
Die alten Kategorien I bis IV werden durch die Klassen A1, A2, B (CO₂), C (Ammoniak), D und E ersetzt. Alte Zertifikate gelten noch bis zum 12. März 2029. Neu: Auch natürliche Kältemittel wie Propan und CO₂ sind jetzt zertifizierungspflichtig.
Womit man 2026 arbeitet
| Kältemittel | GWP | Lage |
|---|---|---|
| R404A / R507A | ~3.922 | auslaufend, Service nur mit Recyclat |
| R134a | 1.430 | rückläufig |
| R448A / R449A | ~1.300–1.400 | Übergangslösung für Bestandsumrüstung |
| R454C / R455A | niedrig, A2L | für Neuanlagen |
| R290 Propan | 3 | Standard bei Kleinanlagen, brennbar |
| CO₂ / R744 | 1 | Verbundanlagen, Supermarkt |
Wichtig beim Umrüsten: A2L- und A3-Kältemittel lassen sich nicht einfach in eine A1-Anlage füllen. Komponenten, Öl und Elektrik müssen dafür freigegeben sein – sonst ist die Anlage nicht mehr sicher und der Versicherungsschutz fraglich.
Förderung – und warum es eilt
Die Kälte-Klima-Richtlinie des BAFA fördert gewerbliche Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln (CO₂, Propan, Ammoniak) sowie Effizienz-Umrüstungen im Bestand. Das Programm läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Dezember 2026. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein.
Wir nennen hier bewusst keine Fördersätze: Sie ändern sich, und nach einer veralteten Zahl disponiert im Zweifel jemand falsch. Sprechen Sie uns an, wenn eine Umstellung ohnehin ansteht – siehe Sanierung.
Und R22?
Erledigt. Seit dem 1. Januar 2015 darf R22 auch als aufgearbeitetes Material nicht mehr nachgefüllt werden – Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, nicht die F-Gase-Verordnung. Bestehende dichte Anlagen dürfen weiterlaufen, sind nach über dreißig Jahren aber praktisch immer ein Sanierungsfall.
Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Anlage sagen wir Ihnen bei der nächsten Wartung, welche Fristen gelten.