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F-Gase, Kältemittel und Prüfpflichten

Was sich 2024 bis 2026 geändert hat – und was das für eine Anlage im Keller praktisch bedeutet.

Die Regeln haben sich geändert

Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 hat die alte Verordnung 517/2014 abgelöst; sie gilt seit dem 11. März 2024. In Deutschland setzt die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung sie um, in Kraft seit dem 17. April 2026.

Dichtheitsprüfung

Unverändert 12, 6 oder 3 Monate ab 5, 50 beziehungsweise 500 Tonnen CO₂-Äquivalent. Neu: Bei HFO-Kältemitteln zählt nicht mehr das CO₂-Äquivalent, sondern die Masse – Prüfpflicht ab 1 Kilogramm Füllmenge.

Anlagenbuch

Kältemittelart und -menge, Nachfüllungen, Rückgewinnung, Prüfergebnisse, Name und Zertifikatsnummer des ausführenden Betriebs. Fünf Jahre aufbewahren.

R404A und R507A

Seit dem 1. Januar 2025 darf an Anlagen mit einem GWP über 2.500 nur noch mit recyceltem Kältemittel gearbeitet werden. Neuware ist verboten. Ab 2030 fällt auch das recycelte Material weg. Wer heute eine R404A-Anlage betreibt, sollte die Umstellung planen, nicht abwarten – beim nächsten größeren Leck steht sonst der Betrieb.

Sachkunde

Die alten Kategorien I bis IV werden durch die Klassen A1, A2, B (CO₂), C (Ammoniak), D und E ersetzt. Alte Zertifikate gelten noch bis zum 12. März 2029. Neu: Auch natürliche Kältemittel wie Propan und CO₂ sind jetzt zertifizierungspflichtig.

Womit man 2026 arbeitet

KältemittelGWPLage
R404A / R507A~3.922auslaufend, Service nur mit Recyclat
R134a1.430rückläufig
R448A / R449A~1.300–1.400Übergangslösung für Bestandsumrüstung
R454C / R455Aniedrig, A2Lfür Neuanlagen
R290 Propan3Standard bei Kleinanlagen, brennbar
CO₂ / R7441Verbundanlagen, Supermarkt

Wichtig beim Umrüsten: A2L- und A3-Kältemittel lassen sich nicht einfach in eine A1-Anlage füllen. Komponenten, Öl und Elektrik müssen dafür freigegeben sein – sonst ist die Anlage nicht mehr sicher und der Versicherungsschutz fraglich.

Förderung – und warum es eilt

Die Kälte-Klima-Richtlinie des BAFA fördert gewerbliche Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln (CO₂, Propan, Ammoniak) sowie Effizienz-Umrüstungen im Bestand. Das Programm läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Dezember 2026. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein.

Wir nennen hier bewusst keine Fördersätze: Sie ändern sich, und nach einer veralteten Zahl disponiert im Zweifel jemand falsch. Sprechen Sie uns an, wenn eine Umstellung ohnehin ansteht – siehe Sanierung.

Und R22?

Erledigt. Seit dem 1. Januar 2015 darf R22 auch als aufgearbeitetes Material nicht mehr nachgefüllt werden – Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, nicht die F-Gase-Verordnung. Bestehende dichte Anlagen dürfen weiterlaufen, sind nach über dreißig Jahren aber praktisch immer ein Sanierungsfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Anlage sagen wir Ihnen bei der nächsten Wartung, welche Fristen gelten.

Anlage prüfen lassen, bevor der Sommer kommt

Ein verschmutzter Verflüssiger fällt nicht im März auf, sondern am ersten heißen Wochenende. Wir reinigen am liebsten im Frühjahr – und übernehmen dabei gleich Dichtheitsprüfung und Anlagenbuch.

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