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Sanierung und Kältemittelumstellung

R404A läuft aus, viele Anlagen aus den Neunzigern auch. Wir planen die Umstellung, bevor der Betrieb steht.

R404A: Abwarten ist die teuerste Möglichkeit

Seit dem 1. Januar 2025 darf an Anlagen mit einem Kältemittel über GWP 2.500 – dazu gehören R404A und R507A – nur noch mit recyceltem Material gearbeitet werden. Neuware ist verboten. Ab 2030 fällt auch das recycelte Material weg.

Praktisch heißt das: Bei der nächsten größeren Leckage steht die Anlage – nicht weil die Technik defekt wäre, sondern weil das Kältemittel fehlt. Wer die Umstellung plant, wählt den Zeitpunkt selbst und arbeitet an einer stehenden Anlage im Winter statt an einer ausgefallenen im Juli.

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Umstellen auf ein zulässiges Kältemittel

Bei vielen Bestandsanlagen genügt der Wechsel auf ein Übergangsgemisch wie R448A oder R449A. Verdichter, Öl und Bauteile müssen dafür freigegeben sein – das prüfen wir vorher, nicht danach.

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Anlage erneuern

Ist der Verdichter ohnehin am Ende, lohnt oft die neue Anlage mit Propan oder CO₂ – sparsamer, förderfähig und über 2030 hinaus zukunftssicher.

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Bestand ertüchtigen

Manchmal ist die Zelle gut und nur die Technik alt: neue Regelung, neuer Verdampfer, dichte Türen. Das kostet einen Bruchteil und bringt beim Stromverbrauch oft mehr als erwartet.

Türen, Dichtungen, Kleinigkeiten mit großer Wirkung

Eine Kühlraumtür, die nicht mehr schließt, ist kein Schönheitsfehler. Sie kostet dauerhaft Energie, vereist den Verdampfer und wird bei einer Kontrolle durch das Gesundheitsamt beanstandet. Wir messen die vorhandene Laibung auf, bauen die alte Tür aus und die neue ein – Fliesenarbeiten inklusive, in aller Regel an einem Tag. Ein Beispiel mit Bildern steht auf der Referenzseite.

Förderung – und warum es eilt

Die Kälte-Klima-Richtlinie des BAFA fördert gewerbliche Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln sowie Effizienzmaßnahmen im Bestand. Das Programm läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Dezember 2026. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein – wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Wir nennen bewusst keine Fördersätze, solange wir das aktuelle Merkblatt nicht gegengeprüft haben. Was gilt, klären wir vor der Antragstellung gemeinsam.

Anlage prüfen lassen, bevor der Sommer kommt

Ein verschmutzter Verflüssiger fällt nicht im März auf, sondern am ersten heißen Wochenende. Wir reinigen am liebsten im Frühjahr – und übernehmen dabei gleich Dichtheitsprüfung und Anlagenbuch.

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