Für wen wir arbeiten
Kältetechnik ist in jeder Branche anders. Wir kennen die Anlagen und die Vorschriften, die dazugehören.
Warum wir das trennen
Eine Kühlzelle in einer Fleischerei und eine in einem Hotelkeller sehen von außen gleich aus. Der Unterschied steckt in der Bodenklasse, in der Türrahmenheizung, in der Frage, ob täglich mit dem Hubwagen hineingefahren wird – und in den Vorschriften, die für den Betrieb gelten.
Gastronomie & Hotellerie
Kühlzellen, Theken und Saladetten, Eiswürfelbereiter, Getränke- und Fasskühlung. Die drei häufigsten Ausfallursachen hinter dem Tresen – und was sie ankündigt.
Fleischerei, Bäckerei, Handel
Frosterzellen mit Edelstahlboden, Gärunterbrecher, Schockfroster, Kühlregale und Verbundanlagen. Dokumentationspflichtige Kühlketten.
Produktion, Pharma, Medizin
Verbundanlagen bis in den dreistelligen Kilowattbereich, Prozesskühlung, Kühlhäuser. Krankenhäuser, Labore und medizinische Einrichtungen. Kurze Prüffristen, Leckage-Warnsysteme, Anlagenübernahme.
Wofür wir seit 2000 arbeiten
Lebensmittelindustrie, Molkereien, Schlachthöfe und fleischverarbeitende Betriebe, Chemie und Pharma, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen, Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel und Metzgereien. Die Anlage richtet sich nach dem Betrieb, nicht umgekehrt.
Was in jeder Branche anders ist
| Branche | Worauf es besonders ankommt |
|---|---|
| Gastronomie | Verflüssiger an schwer zugänglichen Stellen, Eisbereiter alle drei Monate |
| Fleischerei | Türrahmenheizung unter +2 °C, Edelstahlboden, Zerlegeraumkühlung |
| Bäckerei | Genauigkeit statt Tiefe – zwei Kelvin verschieben den Backplan |
| Handel | Verbundanlagen, Wärmerückgewinnung, Betriebskosten |
| Produktion | Verfügbarkeit, kurze Prüffristen, Umstellung im laufenden Betrieb |
| Krankenhaus | Klimatisierte OP-Räume, Leichenkühlung, Blutplasma- und Medikamentenschränke, Cafeteria und Kantine – Temperaturdokumentation und Arbeiten im laufenden Betrieb |
Für alle gleich: die Prüfpflicht
Unabhängig von der Branche gilt für Anlagen mit fluorierten Kältemitteln die Dichtheitsprüfung – je nach Füllmenge alle zwölf, sechs oder drei Monate, dazu ein Anlagenbuch. Im Wartungsvertrag führen wir das mit; die Einzelheiten stehen unter Wartung und unter Wissen.