Produktion, Pharma und Medizin
Höhere Kälteleistungen, strengere Anforderungen an Dokumentation und Verfügbarkeit.
Was hier anders ist
In Molkereien, Schlachthöfen, der Lebensmittelproduktion sowie in Chemie, Pharma, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen werden höhere Kälteleistungen gefordert als im Gewerbe – und die Anforderungen an Dokumentation und Verfügbarkeit sind strenger. Eine Anlage, die im Restaurant einen Abend ausfallen darf, darf es hier nicht.
- Einzelanlagen und Verbundanlagen bis in den dreistelligen Kilowattbereich
- Kühl- und Tiefkühlräume, Kühlhäuser, Prozesskühlung
- Wartungsverträge mit Dichtheitsprüfung und Anlagenbuch nach F-Gase-Verordnung
- Aufnahme und Übernahme bestehender Anlagen fremder Errichter
Prüffristen und CO₂-Äquivalent
Große Füllmengen bedeuten kurze Prüfintervalle. Ab 500 Tonnen CO₂-Äquivalent ist zusätzlich ein Leckage-Warnsystem vorgeschrieben; mit einem zertifizierten System verdoppeln sich die Prüfabstände wieder. Bei welcher Füllmenge welche Frist gilt, steht in der Tabelle unter Wartung, die Rechtslage 2026 unter Wissen.
Umstellung im laufenden Betrieb
Je größer die Anlage, desto weniger lässt sie sich einfach abschalten. Eine Kältemittelumstellung planen wir deshalb in Abschnitten und mit einem Rückfallpunkt – und terminieren sie in die Zeit, in der die Produktion ohnehin steht. Wer das im Sommer entscheidet, hat diese Wahl nicht mehr.
Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen
Klimatisierte OP-Räume, Leichenkühlung, Blutplasmaschränke und Medikamentenschränke, dazu Cafeteria und Kantine: Für die gesamte Kälte- und Klimatechnik im Haus sind wir die richtigen Ansprechpartner.